Die Prüfung für das UKW-Betriebszeugnis II

UKW-Betriebszeugnis II

Seit dem 23.10.2007 bin ich stolzer Besitzer des UKW-Betriebszeugnis II. Ein etwas zu groß geratenes amtliches Dokument der Republik Österreich (ja damit sollte man sich ohne Probleme ausweisen können), das mich berechtigt, den Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache auszuüben.

Prüfungsablauf

1 bis 2 Wochen vor der Prüfung erhält man per Post die Ladung zur Prüfung. Im Fernmeldbüro Wien treten dann zum genannten Termin maximal 4 Kandidaten je Termin gemeinsam zur Prüfung an.

Im ersten Teil der Prüfung bekommt man 2 Texte vorgelegt, einen in Englisch, den zweiten in Deutsch. Beide sind jeweils zu übersetzen.

Parallel dazu muß jeder Kandidat dann Einzeln einen GMDSS-Ruf (mit DSC) absetzen. Man bekommt die vorgegebene Situation auf Deutsch. Dieser entsprechend, muß man sich entscheiden, welche Art von Ruf man absetzt (bei uns waren es entweder ein Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsruf). Ein Teil der Kandidaten mußte dann den Ruf wieder aufheben.
Die Zeitdauer für die Vorbereitung beträgt 10 Minuten. In dieser Zeit ist die Grundeinstellung am Funkgerät (Uhrzeit, Position) durchzuführen. Man kann den kompletten Funkruf niederschreiben. Danach ist der DSC-Ruf über die Menüs am Funkgerät aufzubauen und der Funkspruch abzusetzen.

Der Prüfer achtet besonders darauf, dass man die Zahlen (Position oder Uhrzeit) als einzelne Ziffern ausspricht, weiters bei Kommazahlen als Trenner decimal verwendet. Ein weiterer Punkt ist Verwenden der richtigen englischen Vokabel für das seemännische Fachvokabular. Die richtige Form des Funkspruchs ist natürlich auf jeden Fall wichtig. Interessanterweise ist dem Prüfer nicht aufgefallen, dass ein Kandidat einen Ortsnamen nicht nochmal buchstabiert wiederholt hat.
Bei einigen Aufgaben kann man darüber streiten, ob man einen Notruf oder einen Dringlichkeitsruf absetzt. Bei mir war das natürlich der Fall. Wenn dies der Fall ist, sollte man das mit keine unmittelbare Gefährdung (Dringlichkeitsruf) bzw. unmittelbare Gefährdung (Notruf) begründen. Das hat mich zu einem »Held des Meeres« (Zitat vom Prüfer) gemacht, da ich einen Dringlichkeitsruf gemacht habe, statt einem Notruf, diesen aber wie oben begründet habe.

Im dritten Teil der Prüfung bekommt man noch einmal jenen Text, den man vorher übersetzt hat und muß eine entsprechende Meldung im Sprechfunk (also ohne GMDSS) ohne vorherige Niederschrift durchführen. D.h., die Meldung in die richtige Form bringen, und den Ruf aufsagen.

Danach entscheidet die Prüfungskommission, ob man zur schriftlichen Prüfung antreten darf. Ist dies der Fall, so bekommt man noch insgesamt 50 Fragen zu je 3 Themen: Recht, Technik und Verschiedenes. Bei jeder dieser 3 Themen müssen 75% richtig beantwortet werden.

Hat man das Alles geschafft, bekommt man sofort nach der Prüfung sein »UKW-Betriebszeugnis II« ausgehändigt! STOP! Vorher muß natürlich noch die Erklärung zum Fernmeldegeheimnis unterschrieben werden.